Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB/Internet)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen LinguaConnect und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für LinguaConnect nur verbindlich, wenn LinguaConnect sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Übersetzungen
2.1 Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
2.2 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat LinguaConnect rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber LinguaConnect einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass LinguaConnect eventuelle Fehler bei der Druckvorlagenerstellung beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber LinguaConnect bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten von LinguaConnect.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er LinguaConnect frei.
2.3 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) LinguaConnect behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Er muss sämtliche Mängelrügen hinsichtlich der Qualität der Übersetzung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend machen.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt LinguaConnect die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt LinguaConnect die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
2.4 Vergütung
(1) Die Rechnungen von LinguaConnect sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (mit Ausnahme von italienischen Leistungen, da Frau Dr. Biasi-Richter nicht umsatzsteuerpflichtig ist).
(3) LinguaConnect hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. LinguaConnect kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
3. Dolmetschen
3.1 Unterrichtungspflicht über die Arbeit der Dolmetscherleistung
Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, LinguaConnect die Art der Dolmetschleistung (Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetschtechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekannt zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen und, soweit erforderlich, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort nahe liegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.
3.2 Vergütung
(1) Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zulasten des Auftraggebers. Der Sitz der jeweils bearbeitenden Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.
(2) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
4. Haftung
(1) LinguaConnect haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. LinguaConnect trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen LinguaConnect auf Ersatz eines nach Punkt 4 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Punkt 4 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen LinguaConnect wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
5. Berufsgeheimnis
LinguaConnect verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
6. Mitwirkung Dritter
(1) LinguaConnect ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat LinguaConnect dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 5 verpflichten.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LinguaConnect. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Das entsprechende Mitglied von LinguaConnect behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
8. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung von LinguaConnect.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
9. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
10. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.